AGB 089 Ingenieurbüro – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen

Die Erstellung von Gutachten und Ingenieurdienstleistungen durch das 089 Ingenieurbüro erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.


2. Auftragserteilung

Aufträge zur Erstellung von Gutachten oder Ingenieurdienstleistungen können schriftlich, telefonisch oder über elektronische Kommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Fax) erteilt werden. Der Auftraggeber (AG) hat alle relevanten Informationen gemäß § 6 bereitzustellen, insbesondere die vollständige und wahrheitsgemäße Beschreibung der Sachlage. Für Nachteile durch unvollständige oder falsche Angaben sowie verspätet eingereichte Unterlagen haftet das Ingenieurbüro (AN) nicht.


3. Vollmacht

Der AG ermächtigt das Ingenieurbüro, notwendige Feststellungen, Untersuchungen und Handlungen bei Behörden, Unternehmen oder Dritten vorzunehmen, die für die Auftragserfüllung erforderlich sind.


4. Durchführung des Auftrags

Das Ingenieurbüro verpflichtet sich, Gutachten und Dienstleistungen sorgfältig und fachgerecht gemäß den einschlägigen Normen und Richtlinien zu erstellen.

  • Der Auftrag wird persönlich ausgeführt, es sei denn, die Zuziehung von Spezialisten wird notwendig. Dies geschieht in Absprache mit dem AG.
  • Das Ingenieurbüro kann auf eigene Verantwortung notwendige Reisen, Besichtigungen und Untersuchungen durchführen. Bei unverhältnismäßigen Kosten wird die Zustimmung des AG eingeholt.
  • Digitale Aufzeichnungsmittel können zur Dokumentation verwendet werden.

5. Zahlungsbedingungen

Das Honorar ist mit Abschluss des Gutachtens und Rechnungsstellung sofort fällig. Nach erfolgloser Mahnung behält sich das Ingenieurbüro das Recht vor, gerichtliche Schritte einzuleiten.


6. Pflichten des Auftraggebers

  • Der AG stellt dem Ingenieurbüro alle notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung.
  • Der Zugang zu Objekten und Informationen ist zu ermöglichen.
  • Der AG darf keine Weisungen erteilen, die die fachlichen Ergebnisse des Gutachtens beeinflussen könnten.

7. Pflichten des Ingenieurbüros

  • Unabhängige, objektive und sorgfältige Leistungserbringung.
  • Persönliche Ausführung des Auftrags, sofern keine anderweitige Vereinbarung besteht.
  • Das Ingenieurbüro steht für die Richtigkeit seiner fachlichen Feststellungen ein, jedoch nicht für die Vollständigkeit der vom AG bereitgestellten Informationen.
  • Wahrung der Vertraulichkeit über den Auftrag hinaus.

8. Honorar

Das Honorar wird auf Basis der vereinbarten Leistungen oder der Schadenhöhe berechnet. Eine detaillierte Honorartabelle kann im Ingenieurbüro eingesehen werden.


9. Urheberrecht

Das Ingenieurbüro behält sich das Urheberrecht an allen erbrachten Leistungen vor. Eine Nutzung ist nur für den vertraglich festgelegten Zweck gestattet.


10. Kündigung

Eine Kündigung ist aus wichtigem Grund jederzeit möglich. Im Falle einer Kündigung durch den AG steht dem Ingenieurbüro eine angemessene Vergütung zu.


11. Gewährleistung

Der AG kann bei Mängeln zunächst nur kostenlose Nachbesserung verlangen. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.


12. Haftung

Das Ingenieurbüro haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um zentrale Vertragspflichten oder die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.


13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist die Niederlassung des Ingenieurbüros. Für AGs, die Vollkaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, ist der Gerichtsstand am Sitz des Ingenieurbüros.


14. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.


15. Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.


089 Ingenieurbüro – Alle Rechte vorbehalten
Diese Bedingungen dienen der Information und stellen keine Rechtsberatung dar.